Gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur: Multiconnect stellt sich hinter EWE TEL und Freenet DLS

Pressemitteilung zur Klage der EWE TEL GmbH und der Freenet DLS
GmbH gegen die Bundesnetzagentur

München, 24. April 2025 – Die Multiconnect GmbH unterstützt die Klagen der EWE TEL
GmbH und der Freenet DLS GmbH gegen die im März 2025 ergangene
Frequenzverlängerungsentscheidung der Bundesnetzagentur in vollem Umfang.

Nach Meinung der Multiconnect verfestigt diese Entscheidung – wie bereits die im August 2024
vom Verwaltungsgericht Köln aufgehobene Vorgängerregelung zur 5G-Frequenzvergabe – ein
strukturelles Ungleichgewicht im Mobilfunkmarkt zu Lasten der Wettbewerber.

„Die Bundesnetzagentur stellt politisch motivierte Ausbauziele über den Wettbewerb und damit
über den fairen Marktzugang“, erklärt Geschäftsführer Christian v. Banhans. „Statt endlich den
Markt durch eine wirklich diskriminierungsfreie und technologieneutrale
Diensteanbieterverpflichtung zu öffnen, hält sie weiter an einem zahnlosen Verhandlungsgebot
fest, das im Ernstfall nachweislich wirkungslos ist.“

Die Multiconnect kennt die Auswirkungen des Verhandlungsgebots aus eigener Erfahrung: Seit
über zwei Jahren wartet das Unternehmen auf eine Entscheidung in einem
Streitbeilegungsverfahren gegen einen Netzbetreiber auf der Grundlage des
Verhandlungsgebots – obwohl das Gesetz eine Frist von höchstens vier Monaten festsetzt. Die
Ursache liegt im unzureichend ausgestalteten Verhandlungsgebot. Daran wird sich auch in
Zukunft nur wenig ändern.

Während Netzbetreiber erneut sportlich wirkende Ausbauziele auferlegt bekommen, und die
Frequenzen zum Nulltarif verlängert erhalten, vermeidet die Regulierungsbehörde wieder jeden
sportlichen Anspruch, wenn es um die Mitnutzung dieser Supernetze geht. Das klingt nach: “do
ut des – ich gebe, damit du gibst”, denn die Netzbetreiber wehren sich vehement gegen eine
Förderung des Wettbewerbs.

Eigentlich ist die Bundesnetzagentur gesetzlich angehalten, sowohl Ausbau als auch die
Mitnutzung von Mobilfunknetzen, also den Wettbewerb, gleichrangig zu behandeln. Tätig
werden muss sie, wenn kein wirksamer Wettbewerb am Mobilfunkmarkt herrscht. Seit Jahren
jedoch ignoriert die Regulierungsbehörde die Warnungen von Bundeskartellamt und
Monopolkommission, die auf fehlenden Wettbewerb hinweisen. Besonders betroffen: Neben
Geschäftskunden sogenannte High-User im Massenmarkt – rund ein Drittel der
Gesamtbevölkerung – also diejenigen, die am meisten von funktionierendem Wettbewerb
profitieren würden.

Die neue Frequenzentscheidung verschlechtert die Lage des Wettbewerbs

Netzbetreiber müssen weiterhin lediglich über den Zugang zu ihren Netzen verhandeln. Wie
bisher sollen die Verhandlungen „diskriminierungsfrei“ und „technologieneutral“ geführt
werden. Die Bundesnetzagentur gibt zudem sogenannte „Leitplanken“ für typische
Verhandlungspunkte, wie Entgelte oder Kündigungsfristen vor und verlangt angemessene und
faire Konditionen.

Doch was nach einem Paradies für Diensteanbieter und MVNOs klingt, ist in Wahrheit das
Paradies für Mobilfunknetzbetreiber. Denn die Bundesnetzagentur höhlt diese klaren
Grundsätze vollkommen aus: Die Diskriminierungsfreiheit wird zum Potemkin’schen Dorf,
denn es ist den Netzbetreibern erlaubt, dem eigenen Vertrieb bessere Konditionen zu gewähren
als den Diensteanbietern und MVNOs. Aus einem Recht auf Gleichbehandlung wird dadurch
de facto ein Recht auf Ungleichbehandlung. Wer im Download aber nur 100 oder 150 Mbit/s
anbieten darf, kann mit den aktuellen Massenmarkt-Tarifen der Netzbetreiber mit
Downloadraten von 300, 500 oder 1.000 Mbit/s nicht konkurrieren – auch wenn 100 Mbit/s
technisch wesentlich schneller sind als die Datenübermittlung per Brief von vor 150 Jahren.

Diese neuen Leitplanken verstärken also das Ungleichgewicht: Sie geben keine klaren Grenzen
vor, keine klar einforderbaren Ansprüche, keine tatsächliche Verhandlungsmacht. Im Gegenteil:
Die Bundesnetzagentur gewährt den Netzbetreibern weitere Zugeständnisse und will die
angebotenen Konditionen nur noch im Zusammenhang sehen und dann ausschließlich im
Einzelfall entscheiden. Das Risiko einen Streit zu verlieren – in Verhandlungen ein erheblicher
Faktor, der die Bereitschaft zur Einigkeit fördert – wird damit im Wesentlichen auf
Diensteanbieter und MVNOs verlagert, die nach dem Gesetz zu Schützenden.

Zur Begründung verweist die Behörde auf die „Privatautonomie“ der Vertragsparteien und will
nicht wahrhaben, dass es sich um keine Verhandlungen auf Augenhöhe handelt, sondern um
Verhandlungen zwischen Unternehmen mit Marktmacht und Unternehmen ohne eine solche.
Bei diesem Status Quo im Wettbewerb kann es zu wettbewerbsfähigen Konditionen nur durch
klare Vorgaben kommen.

Schließlich ist die Bundesnetzagentur gesetzlich dazu verpflichtet, mit einer
Frequenzentscheidung das bestmögliche Ergebnis für die Allgemeinheit zu erzielen. Die
aktuelle Entscheidung verfehlt leider dieses Ziel – zum Nachteil der Verbraucherinnen und
Verbraucher, die weiter zu viel für zu wenig Leistung zahlen.

„Angemessene und faire Bedingungen, die echten Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt
ermöglichen, entstehen nur, wenn die Regulierungsbehörde ihrer Aufgabe nachkommt und
verbindliche Spielregeln setzt. Deshalb braucht es erneut eine Klage – damit die
Bundesnetzagentur endlich tut, was sie tun muss: Den Wettbewerb schützen. Im Interesse
aller.“, so v. Banhans.

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