Warum steht die Firma Multiconnect GmbH auf meiner Telefonrechnung?

Seit der Telekommunikationsmarkt 1996 liberalisiert wurde, kann man über seinen Telefonanschluss nicht nur Leistungen des privaten Telekommunikationsanbieters (z.B. Deutsche Telekom), sondern auch Leistungen anderer Telefongesellschaften nutzen. Man erhält jedoch trotzdem nur eine Rechnung seines jeweiligen Telekommunikationsanbieters. Diese Rechnung listet die Leistungen der anderen Unternehmen mit auf – gesondert unter der Rubrik „Beträge anderer Anbieter“ mit Namen und Kontaktdaten des jeweiligen Anbieters.

Welche Leistungen rechnet die Firma Multiconnect GmbH ab?

Zu den Leistungen, die die Firma Multiconnect GmbH abrechnet, gehören unter anderem:

  • eine große Anzahl 0900-Nummern (sog. Premium-Mehrwertdienste)
  • verschiedene 118er-Auskunftsdienste (Nummern beginnen mit 118xy)
  • sowie u.a. Call-by-Call-Dienste mit 01055

Die Dienste der 0900 Servicerufnummern und 118er-Auskunftsdienste werden jedoch nur über unser Netz vermittelt und in unserem Namen im Auftrag unserer Kunden in Rechnung gestellt.
Die Multiconnect GmbH bietet selbst keine Inhalte an. Die Leistung der Multiconnect GmbH beschränkt sich ausschließlich auf die Herstellung der Telefonverbindung.

Ich habe eine Flatrate. Warum muss ich diese Leistungen überhaupt bezahlen?

Servicerufnummern mit ihren unterschiedlichsten Tarifen werden unseres Wissens von keiner etwa existierenden Flatrate eines Telefonanbieters abgedeckt, sondern grundsätzlich separat abgerechnet.
Wenn Sie also eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen haben, die z.B. über eine 0900-Nummer abgewickelt („Service 0900“) und von Multiconnect abgerechnet wird, dann erscheint diese als Position unter dem Namen „Multiconnect“ auf Ihrer Telefonrechnung.

Warum habe ich von der Firma Multiconnect eine Mahnung erhalten?

Bezahlt man eine Telefonrechnung nicht oder nicht vollständig, verschickt der private Telekommunikationsanbieter (z.B. Deutsche Telekom) eine Mahnung. Der Betrag auf dieser Mahnung wird niedriger sein als der ursprüngliche Rechnungsbetrag. Der Grund: der Telekommunikationsanbieter ist zwar verpflichtet die Beträge der Multiconnect GmbH oder anderer Anbieter mit in Rechnung zu stellen, er ist aber nicht verpflichtet, nicht bezahlte Beträge, die der Multiconnect GmbH zustehen, anzumahnen.
Das bedeutet: er mahnt nur die Beträge an, die ihn selbst betreffen. Dadurch fällt der Mahnbetrag geringer aus. Das kann dazu führen, dass man glaubt, die Rechnung komplett beglichen zu haben, obwohl noch Posten offen sind. Dieses erfährt man möglicherweise aber erst später, wenn man ein Mahnschreiben der Firma Multiconnect erhält.

Hier zwei Beispiele, wie es zu Nachforderungen kommen kann:

Wenn man von seinem privaten Telekommunikationsanbieter eine Mahnung erhalten und bezahlt hat, ist lediglich der Rechnungsanteil des Telekommunikationsanbieters ausgeglichen. Die Mahnung des Telekommunikationsanbieters beinhaltet nicht den Gebührenanteil der Multiconnect GmbH. Dieser steht weiterhin offen. Die Multiconnect GmbH leitet dann dazu ihr eigenes Mahnverfahren ein.
Ähnliches gilt für den Fall, dass man die Rechnung zwar bezahlt, aber Teilabzüge vorgenommen hat oder ein Guthaben hatte. Der Telekommunikationsanbieter befriedigt aus dem Guthaben häufig lediglich seine eigenen Ansprüche, nicht aber die der übrigen Anbieter.

Gibt es eine Verjährungsfrist?

Verjährungsfrist für Rechnungen:

  • Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
  • Regelmäßig beginnt die Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des (Kalender-) Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Das bedeutet: hat man zum Beispiel im März 2012 eine Telefonrechnung nicht bezahlt, dann beginnt die Frist am 31.12.2012, dauert drei Jahre und endet somit am 31.12.2015. Das heißt, man könnte theoretisch noch im Dezember 2015 eine Mahnung zu einer nicht bezahlten Telefonrechnung aus dem März 2012 erhalten.
Um diese Zeitverzögerung und eventuell anfallende hohe Mahnkosten zu vermeiden, empfehlen wir zu prüfen, ob wirklich alle Beträge bezahlt sind.

Was tue ich, wenn ich eine Mahnung erhalten habe?

Wenn Sie Fragen zu Telefonrechnungen haben, auf denen Leistungen der Multiconnect GmbH abgerechnet wurden oder wenn Sie Fragen zu Mahnungen der Multiconnect haben, nutzen Sie bitte die auf den jeweiligen Schreiben angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Sollten Sie eine Kopie einer Rechnung benötigen, zu der Sie eine Mahnung von der Multiconnect GmbH erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren privaten Telekommunikationsanbieter. Da eine Rechnung, wie oben erläutert, nur vom Telekommunikationsanbieter ausgestellt wird, kann auch nur dieser eine Kopie der Rechnung anfertigen. Der Kundenservice Ihres Telekommunikationsanbieters kann auch Auskunft darüber geben, warum anscheinend bezahlte Rechnungsbeträge möglicherweise doch noch offen sind, bzw. warum Zahlungen nicht an uns weitergeleitet werden konnten und nun weiterhin nachgefragt werden.

Gibt es ein Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher?

Kommt es zwischen Ihnen als Verbraucher (§ 13 BGB) und uns zu einem Streit darüber, ob wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen in den Fällen erfüllen, die in § 47a TKG genannt sind, können Sie durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten:

Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Ref. 216
Postfach 80 01
53105 Bonn

E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Telefax: 030/22480-518
Webseite: www.bundesnetzagentur.de

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für uns freiwillig. Wir entscheiden im Einzelfall, ob wir am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Darüber hinaus nehmen wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Online-Streitbeilegung nach Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO
Die EU-Kommission stellt eine Plattform bereit zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen. Diese Plattform finden Sie im Internet unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr