Am 13. Juni 2014 tritt im Rahmen der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht eine Reihe von wichtigen gesetzlichen Änderungen in Kraft.
Eine davon betrifft auch die Servicetelefonie und den sogenannten „Grundtarif“.
Betroffen sind telefonische Servicehotlines für Kunden, bei denen diese ihr Anliegen zu einem bestehenden Vertragsverhältnis adressieren können. (Z.B. Fragen zum gekauften Produkt, zur Rechnung, Beschwerden, Widerruf, Kündigung etc.)
Bei der klassischen Servicetelefonie wird mit jedem Anruf ein neuer Vertrag über Servicedienstleistungen geschlossen. Sie ist daher nicht betroffen. (Z.B. Beratung in allen Fällen und Branchen, Bestellannahme, etc.)