Die Dienste der 0900 Servicerufnummern und 118er-Auskunftsdienste werden jedoch nur über unser Netz vermittelt und in unserem Namen im Auftrag unserer Kunden in Rechnung gestellt.
Die Multiconnect GmbH bietet selbst keine Inhalte an. Die Leistung der Multiconnect GmbH beschränkt sich ausschließlich auf die Herstellung der Telefonverbindung.
Wenn man von seinem privaten Telekommunikationsanbieter eine Mahnung erhalten und bezahlt hat, ist lediglich der Rechnungsanteil des Telekommunikationsanbieters ausgeglichen. Die Mahnung des Telekommunikationsanbieters beinhaltet nicht den Gebührenanteil der Multiconnect GmbH. Dieser steht weiterhin offen. Die Multiconnect GmbH leitet dann dazu ihr eigenes Mahnverfahren ein.
Ähnliches gilt für den Fall, dass man die Rechnung zwar bezahlt, aber Teilabzüge vorgenommen hat oder ein Guthaben hatte. Der Telekommunikationsanbieter befriedigt aus dem Guthaben häufig lediglich seine eigenen Ansprüche, nicht aber die der übrigen Anbieter.
Das bedeutet: hat man zum Beispiel im März 2012 eine Telefonrechnung nicht bezahlt, dann beginnt die Frist am 31.12.2012, dauert drei Jahre und endet somit am 31.12.2015. Das heißt, man könnte theoretisch noch im Dezember 2015 eine Mahnung zu einer nicht bezahlten Telefonrechnung aus dem März 2012 erhalten.
Um diese Zeitverzögerung und eventuell anfallende hohe Mahnkosten zu vermeiden, empfehlen wir zu prüfen, ob wirklich alle Beträge bezahlt sind.
Sollten Sie eine Kopie einer Rechnung benötigen, zu der Sie eine Mahnung von der Multiconnect GmbH erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren privaten Telekommunikationsanbieter. Da eine Rechnung, wie oben erläutert, nur vom Telekommunikationsanbieter ausgestellt wird, kann auch nur dieser eine Kopie der Rechnung anfertigen. Der Kundenservice Ihres Telekommunikationsanbieters kann auch Auskunft darüber geben, warum anscheinend bezahlte Rechnungsbeträge möglicherweise doch noch offen sind, bzw. warum Zahlungen nicht an uns weitergeleitet werden konnten und nun weiterhin nachgefragt werden.
Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Ref. 216
Postfach 80 01
53105 Bonn
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Telefax: 030/22480-518
Webseite: www.bundesnetzagentur.de
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für uns freiwillig. Wir entscheiden im Einzelfall, ob wir am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Darüber hinaus nehmen wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Online-Streitbeilegung nach Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO
Die EU-Kommission stellt eine Plattform bereit zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen. Diese Plattform finden Sie im Internet unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr